Hier findet Ihr einige Beispiele zum Bußgeldkatalog bei Verstoß:
Strafen:
- Rückkehrende aus Risikogebieten, die gegen Betretungsverbote von Senior_inneneinrichtungen oder Krankenhäusern verstoßen
- Menschen, die an Ansammlungen in der Öffentlichkeit mit mehr als zehn Personen teilnehmen
- Organisator_innen von (öffentlichen) Versammlungen oder Veranstaltungen
Ordnungswidrigkeiten: die Regelungen gelten für den ersten Verstoß, bei Folge- oder mehrmaligen Verstößen wird der Betrag verdoppelt
- Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit (mehr als 2 Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören) -> 200 €
- Picknick -> 250 €
- Grillen -> 250 €
- Öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge oder Lesungen -> 400 €
- Organisation von Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften -> 1000 €
- Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften -> 250 €
- Missachtung von Schutzauflagen in Bibliotheken -> 1000 €
- Verstoß gegen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln in geöffneten Betrieben -> 1000 €
- Verstoß gegen Hygieneregeln in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen -> 2000 €
- Verstoß gegen das Besuchsverbot (Senior_inneneinrichtungen und Pflegeheime, Krankenhäuser) -> 200 €
- Nichtbeachtung von Schutzmaßnahmen und Hygieneunterweisung in Krankenhäusern, Pflege- und medizinischen Einrichtungen -> 800 €
- Betrieb von Discothek, Bar, Club, Kino, Museen oder einer sonstigen Kultureinrichtung, Fitness- oder Sonnenstudio, Spielbank, Wettbüro, Bordell, etc., Öffnen von Tierparks, Spezialmärkten o.ä. -> 2000 bis 5000 €
- Verstoß gegen das Verkaufsverbots in Läden mit gemischtem Sortiment -> 2.000 €
Eine detaillierte Auflistung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) findet Ihr hier: