Kontaktverbot in Corona-Zeit: Infos zu Strafen / Bußgelder bei Verstoß

Informationen

Hier findet Ihr einige Beispiele zum Bußgeldkatalog bei Verstoß: 

Strafen:

  • Rückkehrende aus Risikogebieten, die gegen Betretungsverbote von Senior_inneneinrichtungen oder Krankenhäusern verstoßen
  • Menschen, die an Ansammlungen in der Öffentlichkeit mit mehr als zehn Personen teilnehmen
  • Organisator_innen von (öffentlichen) Versammlungen oder Veranstaltungen

Ordnungswidrigkeiten: die Regelungen gelten für den ersten Verstoß, bei Folge- oder mehrmaligen Verstößen wird der Betrag verdoppelt

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit (mehr als 2 Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören) -> 200 €
  • Picknick -> 250 €
  • Grillen -> 250 €
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge oder Lesungen -> 400 €
  • Organisation von Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften -> 1000 €
  • Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften -> 250 €
  • Missachtung von Schutzauflagen in Bibliotheken -> 1000 €
  • Verstoß gegen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln in geöffneten Betrieben -> 1000 €
  • Verstoß gegen Hygieneregeln in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen -> 2000 €
  • Verstoß gegen das Besuchsverbot (Senior_inneneinrichtungen und Pflegeheime, Krankenhäuser) -> 200 €
  • Nichtbeachtung von Schutzmaßnahmen und Hygieneunterweisung in Krankenhäusern, Pflege- und medizinischen Einrichtungen -> 800 €
  • Betrieb von Discothek, Bar, Club, Kino, Museen oder einer sonstigen Kultureinrichtung, Fitness- oder Sonnenstudio, Spielbank, Wettbüro, Bordell, etc., Öffnen von Tierparks, Spezialmärkten o.ä. -> 2000 bis 5000 €
  • Verstoß gegen das Verkaufsverbots in Läden mit gemischtem Sortiment -> 2.000 €

 

Eine detaillierte Auflistung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) findet Ihr hier: