Start der Beratung zur Antragstellung:
!Wir möchten euch herzlich einladen, eure Anträge mit Projektideen im Bereich Empowerment von und für LSBTIAQ* of Color, zu stellen!
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) müssen wir alle Veranstaltungen und Workshops, die mit einem persönlichen Kontakt verbunden sind absagen. Daher bieten wir euch eine Beratung per zoom oder Telefon an.
Ihr erreicht uns unter:
- Telefon: 0221 – 294 99 85 1 (bitte auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen und wir rufen zurück)
- Mail: boukhari@queeres-netzwerk.nrw
Projektfonds zur „Befähigung der Selbstorganisation von Empowerment-Projekten von und für LSBTIAQ* of Color/ mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung in Nordrhein-Westfalen“
Das Queere Netzwerk NRW e.V. möchte lokale Gruppen und Initiativen stärken, die sich im Bereich Empowerment und Vernetzung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, a_sexuellen sowie queeren (lsbtiaq*) Menschen of Color / mit Migrationsgeschichte und LSBTIAQ* mit Fluchterfahrung engagieren. Förderfähig sind Projekte innerhalb Nordrhein-Westfalens.
Fördervoraussetzung
- LSBTIAQ* of Color (mit eigenen Rassismuserfahrungen) / mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung müssen an der Konzeption und Durchführung aktiv beteiligt sein
- Eine Förderung setzt die Anbindung an einem Verein (e.V.) voraus. Gruppen und Initiativen, die (noch) keine eigene Rechtsform haben, unterstützt das Queere Netzwerk NRW bei der Suche nach entsprechenden Kooperationspartner:innen
Förderziele - Stärkung der Sichtbarkeit und Teilhabe von LSBTIAQ* of Color / mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung in der LSBTIAQ* Community
- Etablierung lokaler Gruppenarbeit von und für LSBTIAQ* of Color / mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung
- Aufbau von eigenständigen Treffs und selbst organisierten Strukturen von LSBTIAQ* of Color/ mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrung
- Vernetzung und Kooperation mit regionalen allgemeinen Integrationsstrukturen/ MSO usw.
- Perspektiven zur Vereinsgründung / Verselbstständigung
Förderhöhe & -art
- Förderfähig sind Sachmittel bis max. 5000 € pro Projekt. Es handelt sich hierbei um eine Festbetragsförderung. Die Fördersumme wird nach Abgabe eines Verwendungsnachweises erstattet
- Nicht förderfähig sind Projekte von Einzelpersonen und bereits laufende Projekte sowie Personal- und Overheadkosten. Aufwandsentschädigungen als Übungsleitung und Honorare können beantragt werden.
Projektabrechnung - Die Projekte müssen bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein, ein Verwendungsnachweis (Projektbericht und finanzielle Abrechnung inkl. Belege) muss bis zum 14.01.2022 vollständig eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig abgegebene Verwendungsnachweise können nicht erstattet werden.
Angesprochen sind ehrenamtlich Engagierte, Mitarbeiter:innen und Vorstände in Projektleitungsverantwortung, die beim Queeren Netzwerk NRW für 2021 Mittel für die Selbstorganisation und Empowerment-Arbeit im Kontext LSBTIAQ* und Rassismuserfahrung beantragen möchten. Willkommen sind auch diejenigen, die sich hierzu unverbindlich informieren möchten.
Dieses Projekt wir gefördert vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein Westfalen